Stand und Perspektiven der erschließung Mittelalterlicher und Frühneuzeitlicher Stadtbücher

Stadtbücher stellen für einen Historiker, der sich mit der Geschichte der Städte im Mittelalter und der frühen Neuzeit beschäftigt, einen nicht zu ersetzenden und gleichzeitig sehr bunten Komplex an Quellen dar, auf den im Rahmen der Grundlagenforschung nicht verzichtet werden kann. Sie erfordern eine komplexe Herangehensweise, die auch ihre Stellung im System der Amtsführungen der damaligen Stadtkanzeleien und regionale Besonderheiten berücksichtigt. Im mitteleuropäischen Raum widmen sich die einzelnen Nationalgeschichtsschreibungen und Editionsstellen der Problematik der Stadtbücher seit mehr als hundert Jahren, auch wurde eine entsprechende Methodik erarbeitet, wie die gewonnenen Informationen anderen Forschern am besten zu unterbreiten sind. Die gegenwärtige Informationsgesellschaft aber greift auch in den Bereich der editorischen Tätigkeit ein, und immer häufiger taucht die Frage auf, bis zu welchem Maße die neuen Technologien bei der Editionsarbeit behilflich sein können – ob sie die grundlegenden Prinzipien des Zugangs zu den Quellen sowie die verwendete Methodik beeinflussen oder ob ihr Beitrag nur auf der Ebene des technischen Gehilfen liegt. Und weil ähnliche Stimmen nicht nur in unserer, sondern auch in der ausländischen Historiographie auftauchen, wurden sie auch zu einem der Impulse, die zur Durchführung der wissenschaftlichen Konferenz „Stand und Perspektiven der Erschließung mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Stadtbücher“ geführt haben.

Die Konferenz wurde vom Lehrstuhl für Geschichte der Philosophischen Fakultät in Ústí nad Labem am 30. und 31. Oktober 2008 ausgerichtet. Mitveranstalter waren der Lehrstuhl für Historische Hilfswissenschaften und Archivkunde der Philosophischen Fakultät der Karlsuniversität Prag sowie das Archiv der Hauptstadt Prag. Zweck dieses internationalen Treffens namhafter Herausgeber und Kenner von Stadtbüchern im breiteren mitteleuropäischen Rahmen war sowohl die Beantwortung der oben genannten Fragen als auch generell die Erörterung wichtiger Akzente sowie des gegenwärtigen Standes hinsichtlich der Erschließung der Stadtbücher des ausgewählten Zeitraumes.

Die Fachwelt war in der Tat sehr repräsentativ vertreten, denn an der Tagung nahmen nicht nur führende tschechische, sondern auch ausländische Wissenschaftler, die sich mit dem Studium und der Edition von Stadtbüchern beschäftigen, teil (es waren Forscher aus Deutschland, Österreich, Polen, Ungarn und der Slowakei vertreten). Anwesend war selbstverständlich auch eine Reihe weiterer Historiker und Archivare aus Tätigkeitsbereichen, in deren Rahmen neben anderen Aufgaben auch die Editionsvorbereitung vorgesehen ist - dies betrifft in erster Linie Archive, in denen Stadtbücher aufbewahrt sind. Die dreitägige Konferenz eröffnete die Hauptorganisatorin Michaela Hrubá, Leiterin des Lehrstuhls für Geschichte der Universität Ústí nad Labem, die die wichtigsten Ziele der Konferenz skizzierte, den Arbeitsbereich des Gastgebers vorstellte sowie vor allem das Projekt Libri civitatis, das hier seit 2004 umgesetzt wird. Im Rahmen dieses Projektes wurden bereits einige mittelalterliche Stadtbücher aus Nordwestböhmen editiert (Litoměřice, Česká Lípa, Most, Ústí nad Labem). In seiner Fortsetzung, die voraussichtlich in den Jahren 2009-2011 realisiert werden soll, wird nicht nur mit der Erschließung weiterer bedeutender Einzelstücke gerechnet, sondern auch eine Revision des bisherigen Verzeichnisses unserer mittelalterlichen Stadtbücher vorgenommen, in deren Fortsetzung ein Verzeichnis auch für die frühneuzeitliche Periode entstehen soll (als zeitliche Obergrenze wird vorläufig mit dem Jahr 1620 gerechnet). Es ist selbstverständlich, dass die gewonnenen Daten hinsichtlich der inneren und äußeren Charakteristik der gegenständlichen Stadtbücher nicht mehr in Form einer Kartei erfasst werden, sondern mit Hilfe einer speziellen Datenbank. M. Hrubá wies des Weiteren auf die lange Forschungstradition der Stadtbücher in der böhmischen Geschichtsschreibung hin und präzisierte vor diesem Hintergrund, dass sich in der Gegenwart das systematische Interesse an der Erforschung der gegenständlichen Quellen auf ein paar wenige Arbeitsplätze konzentriert, die alle ohne Ausnahme am Projekt Libri civitatis beteiligt sind. Als Hauptverantwortlicher fungiert momentan der Lehrstuhl für Geschichte der Philosophischen Fakultät UJEP in Ústí nad Labem (außer M. Hrubá sind an der Durchführung L. Sulitková, zwei externe Pädagogen und zwei Doktoranden beteiligt), Mitverantwortiliche sind der Lehrstuhl für Historische Hilfswissenschaften und Archivkunde der Philosophischen Fakultät der Karlsuniversität Prag (Ivana Ebelová), das Archiv der Hauptstadt Prag (Václav Ledvinka, Jaroslava Mendelová, Sylvia Pavlicová, Josef Třikač) und das Archiv der Stadt Brünn (Hana Jordánová). In der jetzigen Phase des Projektes sind auch die Kreisarchive mit dem reichen städtischen Fundus Nordwestböhmens, Mittel- und Südböhmens, Süd- und Nordmährens sowie des tschechischen Teils von Schlesien aktiv beteiligt. Die Konferenz bot folglich eine geeignete Plattform für den breiten Meinungsaustausch zwischen den wichtigsten Fachleuten auf diesem Gebiet, wobei sicher erfreulich ist, dass sich die hier skizzierten Prinzipien der Editionspraxis der Wissenschaftler aus Ausland in den wesentlichen Punkten nicht von denen unterscheiden, die in unserem Raum zur Anwendung kommen. Es ist uns eine angenehme Pflicht (als Hauptorganisatoren der Konferenz), die breitere Öffentlichkeit mit allen Beiträgen, die auf der Konferenz vorgetragen wurden, in voller Fassung bekannt zu machen. Die tschechische Version der gehaltenen Beiträge (mit drei Referaten auf Slowakisch und mit ins Tschechische übersetzten deutschen Referaten) wurde mit Hilfe der Reihe Supplement des Aussiger historischen Sammelbandes (Supplement Ústeckého sborníku historického) veröffentlicht. Die deutsche Version (einschließlich der Übersetzungen aller Texte der tschechischen und slowakischen Beiträge) wird mehr oder weniger parallel dazu veröffentlicht, wobei sich das Institut für vergleichende Städtegeschichte in Münster an der Ausgabe beteiligen wird. Durch die parallele Veröffentlichung der tschechischen und der deutschen Variante erübrigt sich der Abdruck der Resümees. Diese werden durch die unten aufgeführte, inhaltliche Gesamteinschätzung der Referate, die in thematisch verwandten Blöcken erfolgt, ersetzt.

Überblick über die Erschließung der Stadtbücher und deren Edition in Deutschland, Österreich, der Slowakei, Polen, Schlesien und der Tschechischen Republik. Im einführenden Referat Stand und Perspektiven der Erschließung der Stadtbücher in den böhmischen Ländern (Mittelalter und Frühe Neuzeit) konzentrierte sich Ludmila Sulitková (Universität UJEP, Ústí nad Labem) auf die Geschichte des Interesses an den Stadtbüchern in den böhmischen Ländern und wies darauf hin, dass auch in unserer Historiographie die Erschließung der Stadtbücher in Form von Editionen in sehr viel geringerem Maße für die Frühe Neuzeit als für die Zeit des Mittelalters erfolgt ist. Aber auch von den mittelalterlichen Büchern wurden seit Mitte des 19. Jahrhunderts nicht mehr als 10% des gesamten, erhaltenen Bestandes erschlossen. Auf den ersten Blick scheint dieser Zustand unbefriedigend zu sein, die Referentin hob jedoch hervor, dass das etwaige Bestreben, die größtmöglichste Anzahl an Stadtbüchern durch Edition ohne Qualitätsunterschiede zu erschließen, nicht zweckmäßig sei und auch nicht den Anforderungen der Geschichtsforschung entspräche. In diesem Zusammenhang deutete sie an, in welche Richtung sich die Editionsarbeit in Zukunft entwickeln sollte. Sie äußerte die Überzeugung, dass eine gründliche, kritische Edition nur solchen Büchern zukommen sollte, deren Aussagewert aus historischer Sicht außerordentlich ist. Andere Bücher dagegen, vor allem jene mit Seriencharakter (zum Beispiel Bücher aus der Finanzverwaltung), sollten nach Ansicht der Referentin mit Hilfe von sog. Masseneditionen erschlossen werden, die mehrere Bücher derselben Art auf einmal erfassen, und mit einem ordentlichen Namens- und vor allem Sachregister versehen, den Inhalt der einzelnen Rubriken der erschlossenen Bücher wiedergeben. Für Bücher mit gerichtlichem Charakter schlug sie lediglich die Eintragung der Aufzeichnung in ein Register als adäquat vor, denn überdies ermöglichen die modernen Technologien eigene Editionen, bzw. wird hier die anstrengende Abschrift der ursprünglichen Aufzeichnungen für „Eingeweihte“ durch die beigefügte digitale Kopie der ursprünglichen Handschrift ersetzt (die ansonsten in der heutigen Zeit allen Editionen ohne Unterschied beigefügt werden müsste). Für die Neuzeit unterstrich sie die Notwendigkeit, die Auflistung der Stadtbücher gemäß der einzelnen Archive fortzusetzen. Dies soll auch eine der Hauptaufgaben des 'Gast-Arbeitsplatzes' im Rahmen des erwähnten Projektes Libri civitatis sein.

Peter Johanek stellte (Institut für vergleichende Stadtgeschichte, Westfälische Wilhelms-Universität Münster) in seinem Referat Geschichte und Perspektiven der Stadtbücherforschung in der Bundesrepublik Deutschland den Zustand der Stadtbücherforschung in Deutschland von ihren Anfängen - Mitte des 19. Jahrhunderts, als das Interesse am Studium dieser ganz eigenen Quellenart hauptsächlich rechtsgeschichtlich motiviert war - bis in die heutige Zeit vor. Anfang des 20. Jahrhunderts unternahm man in Deutschland erste Versuche einer tiefergehenden Erforschung und Kategorisierung von Stadtbüchern. Dies hing mit der Erkenntnis zusammen, dass es sich hier um inhaltlich überaus reiche und typologisch vielfältige Quellen handelt. Bei näherer Betrachtung wurde nämlich ersichtlich, dass es ca. seit dem 14. Jahrhundert zu einer immer größeren Differenzierung der Stadtbücher nach der Art der jeweiligen Agenda kam. Die Stadtkanzleien begnügten sich bei weitem nicht mehr mit der Aufzeichnung wichtiger Angelegenheiten in nur ein Einheitsbuch gemischten Inhalts, das für die Mehrzahl der Städte den ersten, durch die Stadt geführten Typus eines Amtsbuches darstellt. Herr Johanek wies gleichzeitig darauf hin, dass die bisherige Forschung, den Büchern aus den nördlichen und nordöstlichen Gebieten größere Aufmerksamkeit widmete als den Büchern aus Süddeutschland, wo sich gegenwärtig ein weitaus größerer Raum für die Erforschung der Stadtbücher eröffnet. Für Deutschland, wo sich ungefähr 2 000 unterschiedliche Stadttypen finden lassen, ist wohl in nächster Zeit kaum mit einer komplexen Erfassung oder wenigstens mit einer kurzen, diplomatisch-inhaltlichen Bewertung aller erhaltenen Stadtbücher zu rechnen. Die Forschung konzentrierte sich auf das Gebiet des ehemaligen Ostdeutschlands / der ehemaligen DDR, wo im Rahmen des zentral geführten Projekts (unter Leitung von Reinhard Kluge) rund 21 000 Bände aus dem Mittelalter und der Frühen Neuzeit von ca. 450 Städten erfasst wurden. Weiterhin deutete P. Johanek an, in welche Richtung sich das gegenwärtig rege Interesse am Studium und der Erschließung der Stadtbücher im vereinigten Deutschland entwickelt (in letzter Zeit hauptsächlich im weiteren Zusammenhang mit der Verschriftlichung allgemein) und unterstrich die Notwendigkeit und den Beitrag der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Feld der historischen Forschung.

Henning Steinführer(Stadtarchiv Braunschweig), der in den zurückliegenden Jahren sowohl die Weimarer Bücher des späteren Mittelalters als auch die Leipziger Rathausbücher der letzten Jahrzehnte des 15. Jahrhunderts erschlossen hat, widmete sich dem Stand und den Perspektiven der Stadtbücherschließung im Stadtarchiv Braunschweig. Aus der Sicht eines vollendeten Kenners der Bestände, die er verwaltet, umriss der Referent nicht nur den Stand der Erhaltung der Stadtbücher im Braunschweiger Stadtarchiv (die ältesten Bücher stammen aus den 60er Jahren des 13. Jahrhunderts), sondern auch die Aussichten der weiteren Editionsarbeit. In völliger Übereinstimmung mit dem einleitenden Referat führte er aus, dass nur Bücher von außerordentlichem Aussagewert auch weiterhin mittels klassischer Edition erschlossen werden sollten, während es für andere Bucharten (zum Beispiel Testamentbücher) adäquater wäre, den Inhalt durch Registrieren der Eintragungen den Interessenten nahezubringen, selbstverständlich läge hier der Akzent auf gut formulierte Schlagworte. H. Steinführer unterstrich auch die Notwendigkeit von Verzeichnissen und der Vermittlung grundlegender Angaben zu den Büchern einschließlich ihrer kodikologischen Beschreibung via Internet. Folglich dürfte der interessierte Zuhörer über den methodischen Einklang mit unseren Projekten höchst erfreut sein.

Marcin Grulkowski(Instytut Historii Polskiej Akademii Nauk im. Tadeusza Manteuffla, Pracownia Historii Gdanska i Dziejów Morskich Polski, Gdańsk) stellte Die ältesten Stadtbücher der Hauptstadt Danzig/Gdańsk auf der Grundlage der Kanzleisystemen der Hansestädte im 14. und 15. Jahrhundert vor. Der Referent konzentrierte sich auf die  Unterschiedlichkeit bzw. Ähnlichkeit der Kanzleisysteme der Stadt Danzig/Gdańsk und anderer Hansestädte im späten Mittelalter. Während allgemein angenommen wird, dass sich die ursprünglich gemischten Ratsbücher erst im Laufe der Zeit in Bücher zu den einzelnen Agenden aufgefächert haben, wies M. Grulkowski auf drei Grundmodelle des Zugangs zur schriftlichen Fixierung bestimmter Aufzeichnungstypen in den einzelnen Städten Deutschlands hin. Wie bekannt, wurden zum Beispiel in Köln am Rhein, Hamburg und Reval schon in der ersten Phase der Existenz der Stadtverwaltungsorgane die Grundbücher als die wichtigsten angelegt. Dagegen setzte sich das dritte der ermittelten Modelle, und zwar jenes, das der angedeuteten allgemeinen Tendenz entspricht, im überwiegenden Teil der untersuchten Hansestädte maßgeblich durch (Göttingen, Lübeck, Stralsund, Rostock, Kiel, Schwerin usw.).  Auf Grund seiner profunden Kenntnis der dortigen Stadtbücher hat der Referent nachgewiesen, dass sich sowohl in Danzig/Gdańsk als auch in anderen Hansestädten schon seit Mitte des 14. Jahrhunderts die erwähnten Grundbücher durchgesetzt haben beziehungsweise auch andere spezielle Bücher, wobei bei den Grundbüchern ausnahmsweise auch schon für das Mittelalter der Typ von Büchern mit sog. Realfolien für die einzelnen Immobilien festgestellt werden konnte. hat.

Jens Klingerund Robert Mund (beide vom Stadtarchiv Dresden) knüpften mit ihrem gemeinsamen Beitrag Die Dresdner und Altendresdner Stadtbücher – Spiegel städtischen Lebens im Spätmittelalter und ihren konkreten, bei der Erschließung der Stadtbücher aus dem Mittelalter gewonnenen Erkenntnissen an ihren Vorredner an. In diesem Falle handelt es sich um die Erschließung der Bücher der ursprünglichen Stadt Dresden und Altendresdens (auf dem rechten Elbufer), und zwar im breiteren Kontext der Entwicklung der dortigen Stadtverwaltungsorgane betrachtet. Interessant ist die Erkenntnis dass sich in diesen beiden Städten die Verwaltungsstrukturen wie auch die Stadtbücher im Vergleich zu anderen Gebieten etwas verspätet herausgebildet haben. Von den mittelalterlichen Dresdner Büchern haben sich bis in die

Gegenwart sieben erhalten (aus den Jahren 1404-1537), für Altendresden geht es dabei um zwei Bücher aus dem Zeitraum 1412-1528. Beneidenswert ist die Tatsache, dass all diese Bücher schon in nächster Zeit mittels moderner Edition erschlossen sein werden. Während nämlich die ersten drei Dresdner Bücher im Jahr 2007 publiziert wurden (einschließlich der überarbeiteten Edition des ältesten Buches, das bereits in den 60. Jahren von Elizabeth Boer erschlossen wurde, und der Rekonstruktion des zweiten Buches, das während des Krieges vernichtet und auf der Grundlage einer älteren Transkription wiederhergestellt wurde), konnte schon Ende 2008 dank der gemeinsamen Anstrengung von J. Klinger und R. Mund (die in die Editionspraxis von Professor Jörg Oberst, Universität Regensburg, und des Leiters des Dresdner Stadtarchivs, Thomas Kübler, eingeweiht wurden) die Edition der nachfolgenden zwei Bücher herauskommen (siehe die Rezension von I. Hlaváček in der Archivalischen Zeitschrift 2009). Auch die anderen Bände der Dresdner Bücher sowie die Altendresdner Bücher fanden schon ihre Herausgeber, demzufolge müssten ihre Editionen auch bald auf dem Buchmarkt  erscheinen.

Richard Marsina(Universität Trnava) machte mit seinem Beitrag Die Stadtbücher in der Slowakei im Mittelalter vor allem auf die Tatsache aufmerksam, dass Oberungarn, also das Gebiet der heutigen Slowakei, den am meisten urbanisierten Teil des damaligen Ungarischen Königreichs (mit den zahlreich vertretenen, privilegierten Tavernikalstädten und auch den prosperierenden Oberstädten) darstellte. Kein Wunder, dass gerade aus dem slowakischen Gebiet zahlreiche mittelalterliche Stadtbücher erhalten sind, von denen jene aus Pressburg/Bratislava, Tyrnau/Trnava, Kaschau/Košice und Schemnitz/Banská Štiavnica zu den bedeutendsten gehören. Weiterhin referierte er über die Differenzierung der Stadtbücher und betonte die Notwendigkeit, nur solche Bücher editorisch zu erschließen, deren Geschichtswert außergewöhnlich ist.

Es war folglich überaus günstig, dass über konkrete editorische Maßnahmen gerade in Bezug auf die Stadtbücher von Tyrnau a sein Kollege Vladimír Rábik von der Universität Tyrnau  sprechen konnte. Im Beitrag Zur Typologie der ältesten Stadtbücher in der Slowakei am Beispiel des Stadtbuches von Tyrnauim Zeitraum von 1394-1530 zeigte er sehr anschaulich die Probleme, die mit der Edition des ältesten Stadtbuches von Tyrnau, das zugleich auch eines der ältesten erhaltenen Bücher dieser Art im ganzen Ungarischen Königreich darstellt, verbunden sind.

Ilpo Tapani Piirainen(Westfälische Wilhelms-Universität, Münster) blieb mit seinem Referat Stadtbücher, Rechtsbücher und Gerichtsbücher: Handschriften in slowakischen Archiven auf slowakischem Gebiet. Der Referent ist in der breiteren Forscheröffentlichkeit als bewährter Herausgeber vor allem der ältesten Rechtsbücher auf dem Gebiet der Slowakei bekannt, und das, obwohl sein Interesse an der Erschließung dieser Sachtexte vor allem von linguistischer Art ist; seine sorgfältigen Editionen ermöglichen selbstverständlich eine allseitige historische Nutzung der erschlossenen Quellen (der Referent selbst hat sich zum Beispiel mit den Einwirkungen des Magdeburger Rechtes auf die Herausbildung dieser Stadtrechtssammlungen beschäftigt). Als Beleg für die eingebürgerte Rechtspraxis sollten nach Meinung von Piirainen auch die Stadtgerichtsbücher ebenso systematisch studiert werden.

Winfried Irgang(Herder- Institut, Philipps-Universität Magdeburg), Herausgeber des Rechtsbuches von Leobschütz/Głubczyce nahm die Anwesenden in seinem zusammenfassenden Referat Stadtbücher in Schlesien mit hinein in die Welt des historischen Schlesiens. Obwohl nach Meinung des Referenten offensichtlich ist, dass die Stadtbücher aus diesem Gebiet zu einer tieferen Klärung historischer Entwicklungstendenzen im schlesischen Fürstentum beitragen (selbst der Begriff Schlesien ist in den Quellen schwer fassbar), ist das Niveau der Stadtgeschichtsschreibung und vornehmlich das Niveau der editorischen Arbeit bei weitem nicht befriedigend. Dieses Bedauern wird noch vergrößert durch das Wissen um den nicht zu ersetzenden Verlust des dortigen Quellengrundstocks, der in der Folge der Ereignisse des 2. Weltkrieges zu verzeichnen ist. W. Irgang erläuterte folglich seine Vorstellungen darüber, in welchen Etappen das unerlässliche Projekt eines systematischen Studiums der Stadtbücher in  den Städten unterschiedlicher Kategorien realisiert werden sollte (von Großstädten wie Breslau/ Wrocław, über mittlere Städte wie Glogau/Głogów, Liegnitz/Legnica, Neiße/Nysa und Schweidnitz/Świdnica bis hin zu den zahlreichen Orten niedrigerer Ordnung). Insgesamt würde es sich um die Erforschung von Schriftstücken städtischer Provenienz von mindestens 150 Orten handeln, auf deren Basis es überhaupt erst möglich wäre, bestimmte Folgerungen hinsichtlich der Entwicklung der dortigen Städte abzuleiten. In der ersten Phase müsste das Projekt eine konsequente Untersuchung der relevanten Bibliotheks- und Archivbestände umfassen, natürlich inklusive des Fundus des Landarchivs in Troppau/Opava. Somit bietet sich auch unseren Historikern eine günstige Gelegenheit zur fruchtbaren Zusammenarbeit.

Jaroslava Mendelová(Archiv der Hauptstadt Prag) wies in ihrem Beitrag mit dem bezeichnenden Namen Handschriftenerschließung im Archiv der Hauptstadt Prag, den sie in Vertretung hielt, auf die lange Tradition der systematischen Erfassung der Stadtbücher der ursprünglichen Prager Städte im dortigen Archiv hin und erläuterte das schon mehr als zwei Jahrzehnte dauernde Projekt der modernen Katalogisierung der Stadtbücher, dessen Ergebnisse in den letzten Jahren in eine spezielle elektronische Datenbank eingegeben werden. Das Prager Stadtarchiv ist neben dem Brünner, dessen Stadtbuchbestand hinsichtlich des Umfangs mit dem des Prager Archivs vergleichbar ist, eines unserer archivarischen Pilotprojekte, in dessen Rahmen der Stadtbücherfundus konsequent katalogisiert wird. Die Edition der Prager Stadtbücher selbst fällt aber demgegenüber eher dürftig aus.

Rechnungsbücher und das Problem einer geeigneten Erschließung durch Edition. Das Referat von Herbert Knittler (Universität Wien), vorgetragen in Vertretung, konzentrierte sich auf die Möglichkeiten und (den) Stand der Erschließung städtischer Rechnungsbücher in Österreich (15.–16. Jahrhundert). H. Knittler deutete in seinem Beitrag an, dass er vor circa zehn Jahren selbst an der Entstehung des Projekts an der Wiener Universität, das auf ein tiefgründiges Studium der Rechnungsbücher vor allem der ober- und niederösterreichischen Städte im Mittelalter und der frühen Neuzeit abzielt, beteiligt war. Zweck des Projekts war nicht nur die Erfassung der Gesetzmäßigkeiten der damaligen Finanzpraxis, sondern auch der Veränderungen im Aufbau der städtischen Wirtschaft beim Übergang vom Mittelalter in die Neuzeit. Er merkte an, dass schon zu Beginn der Neuzeit neue Rechnungsämter mit einer eigenen „Kasse“ in den Städten entstanden, was die Zweckmäßigkeit der Erschließung solcher „partiellen“ Bücher mittels klassischer Methoden relativiert. Nach Ansicht H. Knittlers wäre es also nutzbringend, wenigstens die frühneuzeitlichen Stadtbücher systematisch zu digitalisieren, was den operativen Austausch der gewonnenen Daten per Internet auch in einem größeren, zumindest aber im mitteleuropäischen Raum ermöglichen würde (in Analogie zu dem bereits realisierten Projekt Monasterium).

Hana Jordánková (Archiv der Stadt Brünn) und Ludmila Sulitková erläuterten in dem gemeinsamen Referat Möglichkeiten der Editionserschließung der Brünner Rechnungsbücher den bisherigen Stand sowie Ausblicke bzgl. der Arbeit an dieser spezifischen Kategorie von Stadtbüchern. Den interessierten Fachleuten ist bestimmt bekannt, dass durch die Pflege des Brünner Stadtarchivs in den letzten Jahren einige scheinbar schmale, aber inhaltlich „dichte“ Editionsbände der dort zahlreichen Stadtbücher von L. Sulitková herausgegeben wurden, in denen ganze Reihen inhaltlich gleicher Bücher für die Zeit des Mittelalters und der frühen Neuzeit bis zum Jahre 1619 Interessierten zugänglich gemacht wurden. Diese sog. Gesamtedition, deren Hauptgrundsätze schon im Einleitungsreferat angedeutet wurden, muss selbstverständlich mit gründlich erarbeiteten Namens- und Sachregistern begleitet werden (und im Falle der Brünner Bücher sind bei jeder kodikologischen Einheit auch Ergebnisse der komplexen paleographischen Analyse der dortigen Stadtbücher aufgeführt). Dieser Editionstyp stellt nach Meinung der Referentinnen eines der möglichen „zweckmäßigen“ Modelle für die Edition von Stadtbüchern dar, die strukturierte Angaben mit Rechnungsbuchcharakter enthalten. Da aber das Brünner Archiv aus dieser Kategorie auch noch viele Steuerbücher und -register bewahrt hat, von denen bisher nur jene aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts durch eigenständige Editionen erschlossen wurden, brachten die Referentinnen Ihre Vorstellung über die Weiterführung dieses editorischen Unternehmens bis in die frühe Neuzeit dahingehend zum Ausdruck, dass es sowohl mit den geltenden Prinzipien der bisherigen Editionen, als auch mit den Grundsätzen der angeführten Gesamtedition korrespondieren werde.

Janusz Tandecki (Nikolaus-Kopernikus-Universität, Thorn / Uniwersytet Mikołaja Kopernika, Toruń) umriss in seinem Referat Mittelalterliche Finanz- und Rechnungsbücher der Alten Stadt Thorn und ihre Editionen die überaus reiche Vielfalt der dortigen Stadtbücher, von denen in der Vergangenheit besonders die Rechnungsbücher zum Gegenstand des editorischen Interesses wurden. In der Intention der damals herrschenden Auffassung von editorischen Unterfangen stand allerdings das Interesse an einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer diplomatischen Kritik ganz im Hintergrund, was begreiflicherweise den heutigen Anforderungen an das Niveau der Editionsarbeit nicht entsprechen kann. Es ist also erfreulich, dass J. Tandecki als einer der Mitautoren (gemeinsam mit M. Thumser) der novellierten Editionsregeln für die Herausgabe von Quellen aus dem baltischen Gebiet auch gleichzeitig über das neu aufkeimende Interesse an der Edition der Thorner Rechnungsbücher und deren allmählichen Erschließung im Rahmen der Editionsreihe Quellen der mittelalterlichen Geschichte der Stadt Thorn/Źródła do dziejów średnowiecznego Torunia referieren konnte. Da es auch in diesem Herausgeberkreis, wie angedeutet, notwendig wurde, die bisherigen Erfahrungen mit der Editionsarbeit zu reflektieren, hielt sich J. Tandecki in seinem Vortrag auch länger bei den einzelnen, angewandten Prinzipien auf (aus denen ersichtlich wurde, dass sich auch die polnische Praxis, ähnlich wie die ungarische, von unseren Prinzipien z. B. in der Art und Weise der Verwendung der verschiedenen Klammertypen unterscheidet).

Gerichts- und Familienbücher und die Probleme einer geeigneten Editionserschließung. Auf den Bereich des außerstreitigen Gerichtswesens konzentrierte sich das gemeinsame Referat von Katalin Szende (Central European University, Budapest) und ihrer Mitarbeiterin Judith Majorossy - Stadtbücher in mittelalterlichen ungarischen Städten (unter besonderer Berücksichtigung des Pressburger Protocollum Testamentorum). Auch dieses Referat geht aus einem vorbereiteten Editionsvorhaben der Referentinnen hervor (beide vertrat auf der Konferenz K. Szende), und zwar der Erschließung des ältesten Pressburger Testamentbuches, das schon Ende der 20er Jahre des 15. Jahrhunderts angelegt wurde, und das bis zum Ende des Mittelalters ca. 900 Einträge zur Bekundung des letzten Willens von Bürgern der Stadt enthält. K. Szende stützte sich allgemein auf die Entwicklung der Kompetenzen der Stadtkanzleien im Verhältnis zur Verschriftlichung wichtiger Rechtsakte sowohl der Städte als Ganzes, als auch einzelner Einwohner, wobei sie darauf aufmerksam machte, dass sich die Bedingungen für eine gänzlich autonome Amtsführung der Stadtkanzleien als Exekutivorgane der Stadtverwaltung im ungarischen Königreich erst ab den 60er Jahren des 14. Jahrhunderts herausgebildet haben. An dieser Stelle soll daran erinnert werden, dass K. Szendes Forschungsarbeit langfristig auf die Problematik der ungarischen, und somit auch der slowakischen Städte des Mittelalters und der frühen Neuzeit orientiert ist, und dass dank ihres Verdienstes in den letzten Jahren die Editionsreihe, in der die ältesten Stadtbücher von Ödenburg/Sopron systematisch erschlossen werden, wieder aufgenommen wurde.

Petr Kreuz (Archiv der Hauptstadt Prag) verwies in seinem inhaltsreichen Beitrag Stand und Perspektiven der Herausgabe der Pechbücher und verwandter Quellen zur Geschichte des Kehlgerichtswesens in den böhmischen Ländern auf eine andere spezifische Quelle, und zwar die sog. Pechbücher (oder auch Schwarz-, Blutbücher), die bei uns in letzter Zeit von den neuzeitlichen Stadtbüchern die am häufigsten herausgegebene Quelle darstellt (wenngleich die Pechbücher nicht immer der Stadtprovenienz angehören müssen). Dies ist aus mehreren Gründen verständlich – ihre Einträge sind nämlich nicht nur hinsichtlich des Funktionierens des eigenen Kehlgerichtswesens und zum besseren Verständnis der Kriminalität als Bestandteil der Rechts- und Sozialgeschichte, sondern auch in Bezug auf die Alltagsgeschichte, Geschichte der Mentalität und des Denkens, der Geschichte der Sozialkommunikation usw. zu verwerten. Die Herausgeber dieses Quellentyps sollten sich allerdings der Tatsache bewusst sein, dass sich die Pechbücher nach ihrem Inhalt, ihrer Führungsart und auch der Entstehungszeit in zwei Hauptklassen unterteilen – die älteren, die ca. bis Mitte des 17. Jahrhunderts entstanden sind und die neueren Bücher, die bis zur Herausgabe der strafrechtlichen Gesetzbücher im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts angelegt wurden. Nachdem P. Kreuz das Niveau der bisherigen Editionsversuche auf diesem Feld eingeschätzt hatte, befasste er sich eingehender mit den Perspektiven der Herausgabe und auch der Erschließung der Urteilsbücher des Prager Appellationsgerichts, die allgemein als komplementäre Quelle betrachtet werden können. In Hinsicht auf die Entwicklung des Appellationsgerichts und des Inkraftsetzens des sog. Akkusationsprozesses durch die städtischen Gerichte, aus dem heraus Berufung möglich wurde, ist es notwendig sich zu vergegenwärtigen, dass sich in dieser Quellenart die in den sog. Inquisitionsprozessen verhandelten Fälle eine begründete Vertretbarkeit erst ab dem letzten Viertel des 17. Jahrhunderts finden lässt. Der Referent machte des weiteren noch auf die Kategorisierung dieser Bücher, auf Zeitungsbücher und Urteilskonzepte (sog. Urteilshandbücher) aufmerksam, wobei sich seiner Meinung nach für die Erschließung der eigentlichen Urteilsbücher die sog. erweiterte Regest-Edition als günstigste Form erweist.

Konkrete Antwort auf solche Fragen bot der Beitrag von Klára Woitschová (Philosophische Fakultät der Karlsuniversität Prag / FF UK Praha), die sich in ihrem Beitrag Edition oder Datenbank? Die Urteilshandbücher als komplementäre Quelle zum besseren Verständnis des frühneuzeitlichen Stadtgerichtswesens auf die Möglichkeiten der Erschließung tschechischer und deutscher Urteilshandbuchreihen konzentrierte, und ihre Überzeugung dahingehend äußerte, dass es geeigneter wäre, diese Art von Büchern nicht in klassischen Editionen, sondern in Sonderdatenbanken zu erschließen.

Jan Mareš (Staatliches Regionalarchiv Leitmeritz/Litoměřice, Organisationseinheit Staatsbezirksarchiv Laun/Louny) umriss in dem Beitrag Gerichtsbücher der mittelalterlichen Städte in der Editionspraxis – Vergangenheit mit Zukunft? – ähnlich wie L. Sulitková im Einleitungsreferat – kurz den gegenwärtigen Erschließungsstand der hiesigen Stadtbücher, sodass er auf dieser Grundlage tiefer auf die Perspektiven (und die Zweckmäßigkeit) der editorischen Maßnahmen eingehen konnte; in seinem Fall betrifft dies vor allem die Gerichtsbücher, denen er sich konzentriert widmet (hauptsächlich den Launer Büchern). Dem Referenten nach ist es erforderlich, sich zu Beginn der Arbeit immer die Frage zu stellen Cui bono, womit die Frage nach der Effektivität der ausgewählten Verfahren eng verbunden ist, die ganz entschieden nicht von dem erbitterten Bemühen, den gesamten archivarischen Reichtum „neu abschreiben“ zu wollen, ausgehen sollte. Bei den Überlegungen zur Verwendbarkeit für die nachfolgenden Generationen sollte heutzutage notwendigerweise auch die Anschaffung sowohl hochwertiger Schutz- als auch digitaler Kopien zu Studienzwecken eine Rolle spielen, selbstverständlich unter Verwendung von Indexprogrammen. In diesem Sinne korrespondierte der Vortrag mit den Ansichten einiger ausländischer Kollegen (Johanek, Knittler, Steinführer usw.); denn diese Art würde in Zukunft den operativen Informationsaustausch online ermöglichen.

Auch Romana Kmochová und Petra Paterová (beides Studentinnen der FF UK Prag) zielten in ihrem Referat auf die Gerichtsbücher ab, wobei sie sich vor allem auf die Probleme der Erschließbarkeit der Gerichtsbücher am Beispiel der königlichen Städte Laun/Louny und Schlan/Slaný in der frühen Neuzeit (Diskussionsbeitrag) konzentrierten.

Die Autorinnen stellten fest, dass der Herausgeber den Charakter der erhaltenen Stadtbücher einzeln abwägen muss. Während im Falle des Buches von Schlan aufgrund seines außerordentlichen Aussagewertes eine volltextliche Edition gewählt worden ist, wäre es im Falle des Launer Buches besser, die einzelnen Notationen genau zu regestieren.

Spezifische Typen der städtischen (und verwandten) Schriftstücke. Matthias Thumser (Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Universität Berlin), der sich mit dem Gebiet des nördlichen Mitteleuropa beschäftigt, machte auf Die Amtsbücher im Archiv der Compagnie der Schwarzen Häupter zu Riga aufmerksam, einer Gesellschaft, die im 15. Jahrhundert gegründet wurde – sie schloss an die Tradition der Großen Gilde an.

Die Schwarzhäupter, deren Name vom Heiligen Mauritius abgeleitet ist (dem sagenhaften dunkelhäutigen Führer einer thebanischen Legion, der zum Patron der Gilde erhoben wurde und als ‚Mohrenkopf’ auf das Wappen der Gilde gelangte), stellten eine kleinere Gilde dar, in der einerseits die Söhne der Kaufleute, die selbst noch keinen Handel trieben, und andererseits die ausländischen Kaufleute aus den deutschen, preußischen und livländischen Städten organisiert waren. Die rasanteste Entwicklung dieser Vereinigung fällt in das 15. Jahrhundert, eine Zeit, in der man begann, die Schriftstücke der Vereinigung und die Amtbücher zusammenzutragen (sie liegen gegenwärtig im Archiv in Bremen).

In seinem Beitrag konzentrierte sich der Autor auf die inhaltliche und diplomatische Analyse der 14 Bände der Amtbücher aus den Jahren 1413- 1582 (nach dem Anschluss von Riga an Polen), und deutete an, dass in der Aufarbeitung der Geschichte der Schwarzhäupter in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts bei weitem nicht der ganze Reichtum an Quellen berücksichtigt wurde (darunter nimmt ein Rechnungsbuch aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts einen gewichtigen Platz ein). Zum Schluss befasste sich M. Thumser mit dem Gedanken, welche dieser Bücher in welcher Art und Weise (inklusive digitaler Faksimiles) für die kritische Edition vorzubereiten wären.

Wolfgang Wüst (Friedrich-Alexander-Universität Nürnberg-Erlangen) widmete sich in seinem Beitrag Ratsmandate und städtische Policey – eine editorische Herausforderung seinen langjährigen Forschungen bezüglich spezifischer Schriften, die in dem Bemühen um eine öffentliche Ordnung herausgegeben wurden. Es ist überraschend, dass, obwohl diese Ratsmandate und sog. Polizeiordnungen viele wichtige Informationen für eine breiter angelegte historische Interpretation bieten könnten, diesen Quellen im größeren europäischen Rahmen bisher nicht die ihnen gebührende forscherische Aufmerksamkeit gewidmet wurde.

Die Situation in Deutschland hat sich jedoch in den letzten Jahren grundlegend geändert - nicht nur, dass W. Wüst die verdienstvolle, kritische Bearbeitung der zentralen Polizeiordnungen aus dem 16. Jahrhundert aus der Feder von Matthias Weber wieder in Erinnerung gerufen hat, sondern er brachte auch das systematische Projekt, das sich mit dem Repertoire dieser Ordnungen für die Reichsstädte und die Schweizer Städte (Frankfurt am Main, Köln, Zürich, Bern, Ulm, Nürnberg, Augsburg usw.) befasste und unlängst vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main realisiert wurde, der Öffentlichkeit nahe.

W. Wüst trug neben dieser Editionsreihe auch zum besseren Verständnis der Politik der sog. ,,guten Polizei“, die als ein Instrument der städtischen Ordnung in den mittelalterlichen Städten fungierte, durch eine kritische Bewertung und der Erschließung von Ratsverordnungen aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Schwaben, Bayern und Franken bei.

Ivan Hlaváček (FF UK Prag) führte in seinem Referat Die städtischen Kopienbücher in Böhmen im Mittelalter einige allgemeine Erwägungen hinsichtlich des veränderlichen Charakters dieser Bücher in ihrer historischen Entwicklung aus. Die städtischen Kopienbücher sind, wie bekannt, für die Forscher eine wichtige Informationsquelle über die den Städten zugegangenen Schriftstücke, die im Original schon lange nicht mehr erhalten sein müssen. Er betonte die Erkenntnis in der bestehenden Fachliteratur in dem Sinne, dass die älteren Bücher dieses Typs, die in einem relativ geringen zeitlichen Abstand nach dem Erhalt solcher Schriftstücke entstanden sind, als „Rechtsbrunnen“ der jeweiligen Stadt dienten, während die jüngeren Bücher primär unter dem Gesichtspunkt der Erfassung angeschafft wurden. Die erwähnte Kategorisierung ist zugleich auch ein Hinweis auf die Bedeutung der Kopienbücher für die historische Forschung – während die jüngeren fast ausschließlich vom Standpunkt der Inhalte der Schriftstücke aus wichtig sind, bieten die älteren außer diesem Moment für die Forschung auch begleitende Erkenntnisse über die damalige Stadtverwaltung, das Bewusstsein von der rechtlichen Wichtung der zugegangenen Dokumente und folglich auch den Respekt gegenüber der Aufbewahrung in den damaligen Registraturen (Archiven). Unter den hiesigen Umständen dauerte es in den einzelnen Städten allerdings ziemlich lange, bis die nötige Anzahl an Privilegien, die zur Abschrift berechtigten, zusammenkam. In diesem Zusammenhang bemerkte I. Hlaváček, dass für die vorhussitische Zeit zwei solcher Versuche aus Städten unterschiedlichen Niveaus bekannt sind, und zwar aus Kaaden/Kadaň und der Prager Altstadt (es geht hier um die zwei Bücher „liber vetustissimus“ und „liber vetustissimus privilegiorum“), in denen schon recht gut die Tendenzen der weiteren Entwicklung erkennbar sind, und die letztendlich zur Abschrift wichtiger Urkunden für ein dauerhaftes Erinnern in den sog. Gedächtnisbüchern führte.

An sein erstes Referat schloss Vladimír Rábik den folgenden Beitrag an, mit dessen Hilfe er einen weiteren editorischen Akt präsentierte. Es ist fast unglaublich, dass dieser Herausgeber nach der Publikation des oben erwähnten Buches im Jahre 2006 in einem Abstand von lediglich zwei Jahren bereits eine weitere Edition, die des mittelalterlichen Tyrnauer Stadtbuches, der Fachwelt vorlegte. In diesem Falle ging es um ein sehr spezielles Buch, das für das Gebiet eines städtischen Pfarramtes geführt wurde (diese Art von Büchern ist aus einer anderen slowakischen bzw. ungarischen Stadt nicht bekannt). Die Probleme, die mit der Editierung dieser bedeutenden Einzigartigkeit entstanden sind, nahm V. Rábik bereits im Beitrag Libri beneficiorum der Pfarrei des Heiligen Nikolaus in Tyrnau/Trnava aus den Jahren 1481 und 1494 vorweg. Es ist offensichtlich, dass die Methodik, die bei V. Rábik zur Anwendung kam, die höchsten Ansprüche der Editionsarbeit erfüllt, denn den eigentlichen Editionen ging gleichsam eine erschöpfend sachliche und diplomatische Einschätzung der Quellen voraus.

Die Stadtbücher im Prozess der Verschriftlichung, zeitlich unterschiedliche Schichten der Eintragungen, Maß der Editionsinterpretation.

Auf die Erschließung der Stadtbücher aus dem Gebiet Westungarns zielte der Beitrag von János Németh (Universität Veszprém) ab – Was  ist aus dem städtischen Schriftwerk in die Stadtbücher gelangt? (Am Beispiel spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Stadtbücher Ödenburgs/Soprons). Die negative Frage, die im Titel gestellt wurde, ist provokativ – J. Németh versuchte nicht nur auf der Basis einer systematischen Analyse der erhaltenen Bücher der Stadt Ödenburg, sondern auch auf der Grundlage weiterer ergänzender Quellen der Stadtprovenienz zu der Feststellung zu gelangen, welche Rechtsakte und Ereignisse des damaligen Lebens keine Vertretung in den Büchern fanden. Denn er ist sich bewusst, dass die Führung der Stadtbücher in den einzelnen Städten recht eigenwillig war, und es ist ihm klar, dass die Forschungsergebnisse nicht als allgemein gültige Prämisse dienen können; vielmehr haben sie die Bestimmung, zur Erläuterung der Rekonstruktion von Inhalt und Form städtischer „Schriftlichkeit“ beizutragen und folglich auch zur Beantwortung der damit verbundenen, breiter angelegten Fragestellungen, die das damalige Rechtsklima betreffen.

Der anregende Diskussionsbeitrag von Martin Štindl (Mährisches Landesarchiv Brünn, Organisationseinheit Staatsbezirkarchiv Saar an der Sasu/Žďár nad Sázavou) mit dem Titel Das Maß der editorischen Interpretation ging von den Erfahrungen aus, die der Referent mit der Editionsvorbereitung der Barockchronik aus Groß Meseritsch/Velké Meziříčí sammeln konnte. Seine Antworten auf die grundsätzliche Frage, wo das objektive Maß der editorischen Interpretation liegt, konzentrierten sich in seinen Schlussfolgerungen, an die zu erinnern hier angebracht ist, obwohl der Beitrag nicht zur Veröffentlichung freigegeben wurde. „Methodische Vielfalt und Anpassung der Herangehensweise an den Charakter der jeweiligen Quelle macht aus jeder Edition einen schöpferischen Akt, bei dem der Herausgeber zugleich auch als Historiker auftritt und in erster Linie das Setzen der Quelle in größere geschichtliche Zusammenhänge reflektieren sollte. Das Maß der editorischen Interpretation entwickelt sich sowohl aus der persönlichen Individualität des Herausgebers als auch aus der Subjektivität der eigentlichen Quelle.“

Ein weiterer Beitrag, der zum Nachdenken über die Verhältnismäßigkeit der Editionsverfahren anregte, wurde von Hana Pátková (FF UK Prag) gehalten – Die Änderung von Einträgen und die Veränderung der Funktion einiger mittelalterlicher Stadtbücher im Verlauf ihrer Führung – Das Problem der Wahl einer geeigneten Editionserschließung. Die Referentin konnte hier ihre reichen editorischen Erfahrungen auswerten, ausgehend sowohl von der früheren Editionserschließung eines (Prager) Altstädter Steuerbuches aus den 30er Jahren des 14. Jahrhunderts, als auch vornehmlich von der aktuellen Vorbereitung zur Erschließung des ältesten hiesigen Stadtbuches, des Altstädter „liber vetustissimus“. Dabei hielt sie sich in erster Linie bei den Problemen auf, die durch die schrittweisen Inhaltsänderungen der gegenständlichen Quellen verursacht werden, wie zahlreiche nachträgliche Hinzufügungen, spezifische Arten von Anstreichungen bzw. das Bemühen der Schreiber um eine bestimmte tabellarische Auswertung, z. B. der Finanzangaben. Der Herausgeber steht also vor der anspruchsvollen Aufgabe, nicht nur diese Dynamik zu erkennen, sondern sie auch den entsprechenden Benutzern wie auch weiteren Interessierten in der Edition verständlich zu machen. Auf ähnliche Probleme im Zusammenhang mit der Editionsvorbereitung ausgewählter Einzelstücke aus dem Fundus der Stadt Pilgrams/Pelhřimov machten auch die Eheleute Martínek aufmerksam. Der ergänzende Beitrag Stadtbücher bis zum Jahre 1600 aus dem Gebiet Pilgrams/Pelhřimov und die Möglichkeiten ihrer editorischen Bearbeitung mit besonderem Augenmerk auf das älteste Stadtbuch aus Pelhřimov (1417-1575) wurde von Lenka Martínková (Philosophische Fakultät der Tschechischen Univerisität Budweis/FF JČU České Budějovice) gehalten, die, wie ersichtlich, zu einer älteren Zeit zurückkehrte und auf die Notwendigkeit aufmerksam machte, vor allem das älteste Buch aus Pelhřimov editorisch zu erschließen bzw. auch Bücher einiger weiterer Städte in der Region, von denen insgesamt 14 im Archiv in Pelhřimov erhalten sind (außer Pelhřimov geht es um Bücher aus Hořepník, Pacov, Počátky, Kamenice nad Lipou, Černovice, Lukavec und Žirovnice), und bei denen es sich zum größten Teil um neuzeitliche Bücher handelt. Von diesen, ihrem Charakter nach eher ‚bunten’ Büchern, wurde bis jetzt nur ein außergewöhnliches Rechtsbuch aus Kamnitz an der Linde / Kamenice aus den Jahren 1462-1579 nach den modernen Editionsprinzipien bearbeitet (die Gesamtedition mit der Bezeichnung Rechte und Privilegien der Stadt Kamenice nad Lipou 1462-1798 bereiteten Irena Kročilová, Zdeněk Martínek und L. Martínková vor und gaben sie 2004 heraus). Zurzeit arbeitet man im Archiv von Pelhřimov noch an der Editionserschließung des sog. Buches des Gutes von Pelhřimov sowie des zweitältesten Stadtbuches. Die Variabilität der Quellen macht es eigentlich erforderlich, sie einer breiteren Forschergesellschaft nahezubringen und regt unmittelbar zur Kombination der klassischen Editionsmethoden (also Erschließung der Einträge in extenso oder mit Hilfe der Regestform) mit digital gefertigten Kopien des ursprünglichen Textes bzw. der dazu entstandenen Faksimile-Edition an.

Zdeněk Martínek (Mährisches Landesarchiv Brünn, Organisationseinheit Staatsbezirkarchiv Pelhřimov) umriss im Referat Liber memorabilium der Stadt Pelhřimov aus den Jahren 1643-1761 – einige Bemerkungen zur editorischen Erarbeitung die Fragen, die im Zusammenhang mit der Editionsvorbereitung dieses inhaltlich interessanten Gedächtnisbuches der einstigen Bischofsstadt – ab 1596 auch königliche Stadt – auftauchen. Er betonte, dass hauptsächlich die öffentlich-rechtlichen Einträge, die in dem untersuchten Gedächtnisbuches enthalten sind, nicht nur die Aufmerksamkeit der Herausgeber, sondern auch der Historiker von Pelhřimov auf sich ziehen, denn sie reflektieren plastisch die grundlegende Peripetie in der Entwicklung dieser Herrscherstadt unter den Bedingungen des sich allmählich festigenden Absolutismus. Im Buch sind zum Beispiel auch Einträge über Unruhen unter den Untergebenen und den Stadtbewohnern verzeichnet, die etwas über die Konfliktbereiche innerhalb des Mikrokosmos der städtischen Bürger aussagen. Obwohl es um ein Buch aus der jüngeren Zeit geht, stellt es mit seinem Inhalt zweifelsohne eine außergewöhnliche Quelle zur Gewinnung von Erkenntnissen über die Stadtgeschichte dar, und als solche verdient es eine umfassende Edition.

Die Revision des Verzeichnisses der böhmischen Stadtbücher bis zum Jahr 1526. Ivana Ebelová (FF UK Prag) hielt aus der Position einer Mitarbeiterin des erwähnten Projekts Libri civitatis heraus den Beitrag Revision des Verzeichnisses der böhmischen Stadtbücher bis zum Jahr 1526 und seine Erweiterung. Grenzen bei der Herausgabe von Stadtbüchern und die Regeln ihrer Editierung. Sie bestimmte das methodische Verfahren näher, mit dem in nächster Zukunft nicht nur die Revision des bekannten Verzeichnisses der hiesigen mittelalterlichen Stadtbücher einhergehen soll, sondern auch seine Fortsetzung für die frühe Neuzeit. Man rechnet, wie bereits oben erwähnt, selbstverständlich mit der Erfassung unter Zuhilfenahme elektronischer Datenbanken, in denen die Angaben fortlaufend ergänzt werden können. Die Vorbereitung der Angaben für eine solche Datenbank ist allerdings keine einfache Angelegenheit, denn man muss immer eine entsprechende Hierarchisierung der Daten im Hinterkopf behalten, die es ermöglicht, die Angaben so zu formulieren und anzuordnen, das adäquate Antworten auf zukünftige Forschungsfragen gewährleistet und Komparationen in unterschiedlichen Zusammenhängen möglich sind.

Obwohl das Programm der Konferenz sehr anstrengend war, blieb doch noch genug Raum für den freien Meinungsaustausch in der Diskussion, die sowohl nach den einzelnen Blöcken als auch am Ende der Tagung erfolgte. Insgesamt sei gesagt, dass die Erfahrungen der Herausgeber mit der Erschließung der Stadtbücher des Mittelalters und der frühen Neuzeit im weiteren mitteleuropäischen Raum (dabei geht es vor allem um lateinische und deutsche Bücher) trotz der Unterschiede in der Führung der Bücher der einzelnen Städte, und auch in Bezug auf die unterschiedliche Materie, ähnlich sind. Obwohl sich in den einzelnen Ländern die Herangehensweisen innerhalb der geltenden, konkreten Editionspraktiken unterscheiden (Klammern, Transkriptions- oder Transliterationsprinzipien usw.), haben sich die Anwesenden im Grunde ohne größere Vorbehalte auf die Ansicht verständigt, dass man die klassischen Formen der Edition nur bei inhaltlich herausragenden Büchern zur Anwednung bringen sollte. Auch wenn diese Editionen in der Zukunft sicher meistens mit digital gefertigen Kopien des Originals versehen werden, könnten diese technologischen Möglichkeiten des modernen Zeitalters die arbeitsaufwändigen Umschriften der ursprünglichen Aufzeichnungen in höherem Maße direkt ersetzen, und zwar im Falle von Büchern mit geringerer Bedeutung (oder bei Büchern, bei denen es vorrangig um eine Kurzfassung des sachlichen Gehalts ihrer Aufzeichnungen geht, wie z. B. bei Rechnungs-, Gerichtsbüchern usw.). Einen Großteil der editorischen Schwierigkeiten verursachen nämlich gerade die technisch entsprechenden Markierungen verschiedener Änderungen im Text, Hinzufügungen, Anstreichungen und weitere Korrekturen. Es steht allerdings außer Zweifel, dass bei diesen Herangehensweisen das Hauptaugenmerk auf eine gründliche Erarbeitung der Namens- und Sachregister als eigentlich selbstständiger Editionstyp gelegt werden sollte. Die Hinzuziehung der elektronisch angefertigten Kopien, im Grunde genommen also Faksimiles des Originals, sollte den „paleographisch gebildeten“ Nutzern (anderen werden die Editionen kaum nützen) nicht nur keine Schwierigkeiten verursachen, sondern bei der Arbeit mit dem Text überaus hilfreich sein (die Möglichkeit der Annäherung an schlecht lesbare Passagen u. ä.). Es scheint also so zu sein, dass auch in der Editionsvorbereitung der Stadtbücher eine neue Ära angebrochen ist, die eine weitaus engere Zusammenarbeit mit den Computerfachleuten bedeutet.

Michaela Hrubá - Ludmila Sulitková - Vilém Zábranský

Copyright 2011-2012. Libri civitatis - dokumentace a zpřístupňování městských knih v České republice. Filozofická fakulta UJEP v Ústí nad Labem.
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